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A

Absenz

Grundsatz

Als Absenz gilt jede entschuldigte und unentschuldigte Abwesenheit von der Schule, bzw. vom Unterricht oder von einer obligatorischen Veranstaltung.

Obligatorische Veranstaltungen müssen frühzeitig bekannt sein. Es sind dies Klassenaktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Aufführungen usw. oder Schulanlässe wie der Sporttag, Chlauseinzug usw.

Jede Absenz wird mit dem Jokertaggutschein oder der Absenzkarte schriftlich belegt und im Zeugnis eingetragen.

Absenz

Als Entschuldigungsgründe für Absenzen können gelten:

  • Voraussehbare, dringende, persönliche oder familiäre Angelegenheiten. Vor Beginn der Absenz haben die Erziehungsberechtigten von der nachstehend bezeichneten Instanz eine Bewilligung einzuholen:
    • für 1 Tag Absenz:                   bei der Lehrperson (mind. 2 Schultage im Voraus)
    • ab 1,5 Tagen Absenz:            bei der Schulleitung (mit schriftlichem Antrag 4 Wochen im Voraus)
    • ab 2 Wochen Absenz:            beim Schulrat (mit schriftlichem Antrag 2 Monate im Voraus)
  • Nicht voraussehbare Angelegenheiten wie Krankheit oder Unfall, Todesfall oder ansteckende Krankheiten in der Familie sowie Notfälle, die den Besuch des Unterrichts wesentlich erschweren oder verunmöglichen.

Die im Schulblatt veröffentlichten Feriendaten sind für alle Kindergartenschüler und Schulkinder verbindlich. Eltern wollen bitte die Ferienplanung anpassen, damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt.

Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien steht jedem Kind pro Jahr vier Jokerhalbtage zur freien Verfügung. Absenzenreglement, gültig ab 01.08.2022 [pdf, 285 KB]

Abteilung Schulpsychologie (ASP)

Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) ist eine kantonale Fachstelle für Fragen im Kontext Schule/Sonderschulung. Sie bietet Abklärung und Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen, Einschulungsfragen, besonderen Begabungen und Sonderschulbedürftigkeit.

Die Eltern können sich für Auskünfte oder eine Anmeldung direkt beim ASP melden. Telefon Sekretariat 055 415 50 90

Für eine Anmeldung durch die Schule oder eine Fachstelle bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Eltern.

Die Dienstleistungen der Abteilung Schulpsychologie sind unentgeltlich.

Alternieren

Im Kindergarten sind nicht immer alle Kinder gleichzeitig anwesend. Der Unterricht findet alterniert statt.

Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder an fünf Halbtagen den Kindergarten, im zweiten Jahr an sieben Halbtagen.

In der ersten Klasse können insgesamt vier Lektionen alternierend im Halbklassenunterricht oder im Teamteaching unterrichtet werden.

Altpapiersammlung

Siehe Papiersammlung

B

Begabungsförderung

Die Schule Reichenburg verfolgt eine breite Begabungsförderung. Alle Schulzimmer verfügen über eine Ressourcenecke mit Material zur Förderung aller neun Intelligenzen nach Gardner.

Bibliothek

Die Bibliothek befindet sich im Burgschulhaus.
Weitere Infos unter Bibliothek

Blockzeiten

Die Primarschulen des Kantons Schwyz führen Blockzeiten. Das bedeutet, dassan allen Vormittagen von 08.00 Uhr bis 11.20 Uhr alle Schülerinnen und Schülerunterrichtet werden.

Für kurzfristige Ausfälle halten alle Lehrpersonen einen Ordner mit Aufträgen bereit. Die Schulkinder werden am ersten Tag gemäss Stundenplan im Klassenzimmer von einer Betreuungsperson beaufsichtigt. Ab dem zweiten Tag wird eine stellvertretende Lehrperson eingesetzt.

C

Chauffieren von Kindern

Das Ein- und Ausladen von Schulkindern in Schulhausnähe ist gefährlich. Das Manövrieren auf den Parkplätzen und Befahren des Trottoirs gefährdet die Sicherheit der Kinder.

Chauffieren ist darum zu unterlassen.

Der Schulweg bietet den Kindern Bewegung an frischer Luft und soziale Kontakte.

D

Duschen

Das Duschen nach dem Sportunterricht wird folgendermassen gehandhabt:

KG und 1. Klasse: kein Duschen
2. bis 4. Klasse: nur nach der Doppelstunde (auch an Randzeiten)
5 und 6. Klasse: nach jedem Turnunterricht

E

Einschulung

Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten.

Ergänzend haben die Erziehungsberechtigen die Möglichkeit, das Kind in den obligatorischen Kindergarten zu schicken, auch wenn es bis zu zwei Monaten später geboren ist, oder es um ein Jahr zurückzustellen, wenn es bis zu zwei Monaten vor diesem Stichtag zur Welt kam.

Elternpflichten

Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind für Lehrpersonen und Schulleitung wichtige Partner bei der Ausbildung der Lernenden. Nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann der Bildungs- und Erziehungsauftrag optimal (gemäss unserem Leitbild) erfüllt werden.

Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind die Hauptverantwortlichen für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Während der Schulzeit sind die Eltern / Erziehungsberechtigten mitverantwortlich für:

  • den regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder
  • das Verhalten ihrer Kinder bei Schul- und Sportveranstaltungen
  • das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schul- und Heimweg

Die Eltern / Erziehungsberechtigten nehmen teil an den für die Zusammenarbeit wichtigen Veranstaltungen, wie:

  • Elterngespräche
  • Elternabende
  • Informationsveranstaltungen

F

Ferienplan

Schulferien 2023 / 2024

ANLASS 1. FERIENTAG 1. SCHULTAG
Schulbeginn   Mo 14.08.2023
Herbstferien Sa 30.09.2023 Mo 16.10.2023
Weihnachtsferien Sa 23.12.2023 Mo 08.01.2024
Sportferien Sa 24.02.2024 Mo 11.03.2024
Frühlingsferien Sa 27.04.2024 Mo 13.05.2024
Schulende / Sommerferien Sa 06.07.2024  

Schulfreie Tage

ANLASS DATUM
Maria Himmelfahrt: 15.08.2023
Siebner Märt: 25./26.09.2023
Allerheiligen: 01.11.2023
Maria Empfängnis: 08.12.2023
Kinderfasnacht: 29.01.2024
Fasnachtstage: 12./13.02.2024
Josefstag: 19.03.2024
Karfreitag: 29.03.2024
Ostermontag: 01.04.2024
Pfingstmontag: 20.05.2024
Fronleichnam: 30.05.2024


Schuljahr 2024 / 2025

ANLASS 1. FERIENTAG 1. SCHULTAG
Schulbeginn   Mo 12.08.2024
Herbstferien Sa 28.09.2024 Mo 14.10.2024
Weihnachtsferien Sa 21.12.2024 Di  07.01.2025
Sportferien Sa 22.02.2025 Mo 10.03.2025
Frühlingsferien Sa 26.04.2025 Mo 12.05.2025
Schulende / Sommerferien Sa 05.07.2025  

Diese Ferientermine sind für alle Kindergarten- und Schulkinder verbindlich.
Eltern wollen bitte die Ferienplanung anpassen, damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt. Während Schullagern, Projektwochen, Projekttagen oder sportlichen Schulanlässen sowie am ersten und letzten Tag im Schuljahr dürfen keine Jokerhalbtage bezogen werden. Es wird kein Feriendispens gewährt. 
Ausnahme: Spezialregelung freiwilliges Kindergartenjahr, siehe Absenzenreglement. 

Die kantonale Feriengrobplanung der weiteren Jahre ist hier ersichtlich. Sie ist ohne Gewähr.

Fundgegenstände

Für verlorene Wertgegenstände wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson oder den Hauswart des entsprechenden Gebäudes.

Allgemeine Fundgegenstände finden Sie:

Burgschulhaus: Untergeschoss beim Kindergarten
Mehrzweck: Treppe ins Untergeschoss
Schulhaus Am Bach: Unter der Treppe beim Eingang Turnhalle

I

Informatik (Internet and Communication Technology – ICT)

Die Schule Reichenburg ist bestrebt, die kantonalen Vorgaben und Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur umzusetzen und sowohl Lernenden als auch Lehrpersonen eine moderne ICT-Infrastruktur zu bieten in Bezug auf Computer, Lernsoftware, Netzwerke und Datenspeicherung.

Die Schule Reichenburg verweist auf die Möglichkeit, freie Software (Open Source) zu verwenden. Eine Auswahl freier Software im Bereich Betriebssysteme und Textverarbeitung befindet sich hier.

Integrative Förderung

Die integrative Förderung wird vom Kindergarten bis zur 6. Klasse angeboten.

Integrierte Sonderschulung

Die Schule Reichenburg verfolgt den Grundsatz, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Mit der integrierten Sonderschulung haben auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit, die Schule am Wohnort zu besuchen.

J

Jokertage

Erziehungsberechtigte können Ihre Kinder im Umfang von vier Halbtagen pro Schuljahr ohne Grundangabeselber dispensieren. Damit wird unter anderem dem Bedürfnis von Erziehungsberechtigten Rechnung getragen, die aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht an sämtlichen Schulanlassen teilnehmen lassen möchten oder die ein religiöses Fest während der Schulzeit feiern möchten.

Die Erziehungsberechtigten informieren die Klassenlehrperson im Voraus über den Bezug von Jokerhalbtagen schriftlich im Hausaufgaben-& Kontaktheft. Erst im zweiten Semester eintretende Schulkinder bekommen für das laufende Schuljahr nur noch zwei Jokerhalbtage. Nicht bezogene Jokerhalbtage verfallen jeweils auf Ende Schuljahr.

An folgenden Tagen dürfen keine Jokerhalbtage bezogen werden:
Während Schullagern, Projektwochen, Projekttagen oder sportlichen Schulanlässen sowie am ersten und letzten Tag im Schuljahr.

Den Klassenlehrpersonen obliegt die Aufsichtspflicht über die Einhaltung obiger Vorschriften betreffend Jokerhalbe. Beim Bezug eines Jokerhalbtages erfolgt ein Absenzeintrag im Zeugnis.

Verlängern Jokerhalbtage eine bewilligungspflichtige Absenz, so bestimmt die Gesamtdauer, wer zuständig ist. 
(Bsp. 1 Tag Absenz für die Hochzeit der Tante wird mit zwei Jokerhalbtagen verlängert = 2 Tage Absenz - Bewilligung ist bei der Schulleitung einzuholen)
Jokerhalbtage können nur halbtageweise - nicht für einzelne Lektionen - bezogen werden.

K

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz (KESB)

Physische und psychische Gewalt, sowie Vernachlässigung und mangelnde Zuwendung sind die häufigsten Formen von Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen.

Die Aufgaben der KESB sind vielfältig und umfassen folgende Gebiete:

  • Beziehung zwischen Kind und Eltern
  • Schutz des Kindes in seiner psychischen und physischen Unversehrtheit
  • Schutz des Kindesvermögen
  • Aufsicht über Tages- und Familienpflege und Kindertagesstätten

Kontaktdaten

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist ein ärztlich geleiteter Dienst, bei dem Kinder und Jugendliche mit psychologischen und reaktiven Störungen abgeklärt und behandelt werden. Eine direkte Anmeldung ist möglich. Die Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. 

Kontaktdaten Triaplus

Klassenlager

Der Schulrat und die Schulleitung befürworten und unterstützen die

Durchführung von Schulverlegungen aller Art, welche das Ziel verfolgen, die

Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse

  • gesundheitlich zu fördern 
  • zur Mitverantwortung zu erziehen
  • in die Organisation und den Ablauf des Lagers mit einzubeziehen
  • zu Initiative und Selbständigkeit zu ermuntern
  • im Sozialverhalten zu fördern und zu stärken
  • gestützt auf den Lehrplan in Kontakt mit Geografischem, Geschichtlichem oder Kulturellem
  • unseres Landes zu bringen

Ski- und Sommerlager haben in Reichenburg Tradition. Jedes Kind soll in seiner Schulzeit einmal in den Genuss eines Lagers kommen.

L

Läuse

Ab und zu tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit der Leute. Um eine Ausbreitung auf andere Kinderköpfe zu verhindern, wird um sofortige Information der Lehrperson gebeten.

Die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung).

Wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung. In Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten. 

Leitbild

Siehe Leitbild

Logopädie

Logopädinnen und Logopäden therapieren Menschen mit Störungen des Sprechens, des Sprachverständnisses, des Lesens und Schreibens. Sie führen in eigener Verantwortung Abklärungen und Therapien durch.

Die Logopädinnen und Logopäden der Abteilung Logopädie behandeln Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, welche im Kanton Schwyz wohnhaft sind. Diese Leistungen werden vom Kanton finanziert und sind für die Kinder und ihre Eltern kostenfrei.

Weitere Informationen sind hier

M

Material

Lehrmittel und Verbrauchsmaterialien werden von der Gemeinde unentgeltlich abgegeben. Die Bücher sind im Normalfall Mehrweglehrmittel und müssen entsprechend sorgfältig behandelt werden. Anfangs Schuljahr müssen deshalb die Bücher und gegebenenfalls auch Hefte durch die Eltern mit Papier eingefasst werden.

Verbrauchsmaterialien werden individuell den Stufen angepasst abgegeben. So bekommen die Kinder Schreibhefte und – blätter, Zeichnungsblätter, Ordner, Bleistifte, Gummis, Lineale, Leim, den Schulfüller in der 3. Klasse u.v.m.

Mittagstisch

Wenn Ihr Kind keine Möglichkeit hat, zuhause das Mittagessen einzunehmen, gibt es in Reichenburg seit Schuljahr 2020/21 das Angebot der schulergänzenden Betreuung SEB.

Musikschule

Für Instrumentalunterricht gibt es in Reichenburg folgende Anbieter:

P

Papiersammlung

Jedes Kind der 4. bis 6. Klasse darf im Verlauf des Schuljahres bei der Altpapiersammlung mithelfen. Gesammelt wird an fünf Samstagen im Jahr von 09.00 Uhr bis ca. 11.00 Uhr.

Sammeldaten Altpapier

  • Sa 26.08.2023
  • Sa 04.11.2023
  • Sa 27.01.2024
  • Sa 06.04.2024
  • Sa 22.06.2024

Das erwirtschaftete Geld wird in erster Linie für Klassenlager verwendet.

Psychomotorik

Unser Körper ist viel mehr als ein Zusammenspiel von Knochen, Muskeln, Nerven und lebenswichtigen Organen. Zwischen Körper und Seele besteht eine wechselseitige Beziehung. Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und beruht auf der Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben.

Für Reichenburg ist die Therapiestelle Lachen zuständig. Zum Angebot

R

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 44 Zusammenarbeit und Information

Schulbehörde, Schulleitung, Lehrpersonen, Fachpersonen und Erziehungsberechtigte arbeiten im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten in Erziehung und Bildung zusammen. Die Erziehungsberechtigten werden regelmässig in geeigneter Weise über wichtige Schulangelegenheiten und über das Verhalten und die Leistungen ihres Kindes informiert.

§ 46 Rechte und Pflichten

Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes.

Die Erziehungsberechtigten werden bei wichtigen Fragen und Entscheiden, die ihr Kind betreffen, einbezogen. Sie haben für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung zu stehen. Sie können Einsicht in die Schulakten ihres Kindes verlangen.

Die Erziehungsberechtigten können nach Absprache mit der Lehrperson oder der Schulleitung Besuche im Unterricht ihrer Kinder abhalten, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 47 Verletzung der Pflichten

Vom Schulrat verwarnt oder mit Ordnungsbusse von Fr. 200.– bis Fr. 5000.– bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kind:

  1. ohne Bewilligung vom Unterricht fernhält;
  2. nicht in die Schule oder Klasse schickt, in die es eingeteilt ist;
  3. in eine nicht bewilligte Privatschule schickt (§ 69);
  4. ohne Bewilligung privat unterrichten lässt (§ 69).
Reglement
Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist nicht Teil der öffentlichen Schule. Die Religionsstunden unterliegen der Organisation und Zuständigkeit der Kirchen.

Für Anliegen, Fragen oder Dispensen kontaktieren Sie doch bitte direkt die zuständigen Stellen.

S

Schülerpatrouille

Freiwillige Schulkinder der 5. Klasse sichern den Fussgängerstreifen beim Restaurant Alter Raben. Sie stehen jeweils bei Schulbeginn vor 8.00 Uhr und vor 13.30 Uhr und bei Unterrichtsende ab 11.20 Uhr und je nach Stundenplan nach 15.00 oder 16.00 Uhr. Die Ausbildung der Schülerpatrouilleure übernimmt die Kantonspolizei Schwyz. 

Schulbesuche

Damit Eltern ihr Kind auch bei der Arbeit erleben können, stehen die Türen der Klassenzimmer offen. Besuche sind übers ganze Jahr möglich. Ein vorgängiger Kontakt mit der Lehrperson wird gewünscht.

Schulblatt

Einmal im Jahr, kurz vor den Sommerferien, erscheint jeweils das Schulblatt. Es beinhaltet die wichtigsten Infos zum kommenden Schuljahr.

Die Klassenlehrpersonen verteilen das Schulblatt 2023_24 [pdf, 556 KB]dem jüngsten Kind jeder Familie.

Schulergänzende Betreuung SEB

Das schulergänzendes Betreuungsangebot steht allen Kindern offen, welche den Kindergarten oder die Primarschule der Gemeinde Reichenburg besuchen.

Schulordnung
Schulsozialarbeit

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, die Lehrpersonen zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich zu entlasten sowie Eltern und Kinder bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen.

Schulzahnpflege

Mehrmals im Schuljahr kommt Sophie Lutz, Schulzahnpflege-Instruktorin in die Klassen, um die Schüler über die fachgerechte Pflege und Hygiene der Zähne zu unterrichten.

Jeweils zu Beginn des Schuljahres wird jedem Kind einen Gutschein für einen unentgeltlichen Zahnuntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt nach freier Wahl ausgehändigt.

T

Telefonnummern

Bitte nur in dringenden Fällen während der Schulzeit anrufen.

Pausen: 9.30 Uhr – 9.50 Uhr und 15.00 Uhr – 15.15 Uhr

Schulhäuser/Kindergärten

Was Telefon
Schulhaus Burg     Tel. 055 511 01 99 
Schulhaus Am Bach Tel. 055 511 01 90      
Kindergarten Am Bach 1 Tel. 055 511 01 95
Kindergarten Am Bach 2 Tel. 055 511 01 95
Kindergarten Burg 1 Tel. 055 511 01 97
Kindergarten Burg 2 Tel. 055 511 01 98
Kindergarten MZG Tel. 079 439 48 78

Schulleitung

Thomas Schnyder
schulleitung@schule-reichenburg.ch
Tel. 055 511 01 92

Schulsekretariat

Yvonne Smaniotto
schulsekretariat@schule-reichenburg.ch
Tel. 055 511 01 91   

Büro-Öffnungszeiten Sekretariat

Schulhaus Am Bach, 1. Obergeschoss

Dienstag und Donnerstag 8.15 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.15 Uhr bis 11.45 Uhr

Für Fragen, die den Unterricht in einer bestimmten Klasse betreffen, ist die jeweilige -Lehrperson erste Ansprechpartnerin. Für allgemeine Fragen und weitere Anliegen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail einen Gesprächstermin mit dem Schulleiter.

Der Termin kann gegebenenfalls auch ausserhalb der Bürozeit liegen.

U

Übertritt Oberstufe

Nach der Primarschule in Reichenburg folgt der Übertritt an die Oberstufe in Buttikon. Informationen zum Übertrittsverfahren sind auf der Kantonshomepage zu finden. Elterninfo

Oberstufe [pdf, 80 KB]

Unfallversicherung

Die Schülerinnen und Schüler sind nicht durch die Schule versichert. Unfälle müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.

V

Veloprüfung

Die Veloprüfung findet jährlich in der 4. Klasse statt. Sie wird von der Kantonspolizei Schwyz, dem Veloclub Reichenburg und der Lehrerschaft durchgeführt.
Zusätzlich sind freiwillige Eltern im Einsatz.

W

Wegzug

Falls Sie planen, von Reichenburg wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Zügeltermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Sekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.

Weiterbildung

In der schulinternen Weiterbildung beschäftigt sich die Lehrerschaft mit Prozessen und Veränderungen im Schulalltag. Ein Teil dieser Weiterbildung findet während der ordentlichen Unterrichtszeit, der Rest in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Die Weiterbildungstage sind im Jahresprogramm aufgeführt.

Z

Zuzug

Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Reichenburg planen, wird normalerweise ihre alte Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Trotzdem schätzen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Schulsekretariat Reichenburg.

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