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Zweijahreskindergarten

Gemäss Volksschulgesetz wurde der Stichtag für den Schuleintritt auf den 01.06. vorverschoben.

Jedes Kind, das am 31. Mai das vierte Altersjahr zurückgelegt hat, kann im kommenden Schuljahr den freiwilligen Kindergarten besuchen.

Vollendet das Kind vom 01. Juni bis 31. Juli das 4. Altersjahr, kann es vorzeitig in den freiwilligen Kindergarten eintreten, wenn die Eltern dies als sinnvoll erachten.

Vollendet das Kind vom 01. April bis 31. Mai das 4. Altersjahr, kann es auf Wunsch der Eltern um ein Jahr zurückgestellt werden und im folgenden Schuljahr mit dem freiwilligen Kindergarten starten.

Den Entscheid um vorzeitigen Schuleintritt oder Rückstellung müssen die Erziehungsberechtigten dem Schulrat bis 31. Januar mitteilen.