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Deutsch als Zweitsprache

Fremdsprachige Schulkinder haben Anspruch auf Förderung in der Unterrichtssprache, sofern sie dem Unterricht nicht zu folgen vermögen. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Form von kleinen Lerngruppen. Der Unterricht kann von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren dauern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung eine Verlängerung bewilligen.
Der DaZ-Unterricht kann während oder nach dem Unterricht in der Regelklasse erfolgen.

Informationen, wie ein Kind mit zwei Sprachen aufwachsen kann, finden Sie in folgendem Dokument.